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Wie hoch ist Wohngeld in NRW 2023?
Berücksichtigungsfähig sind nur angemessene Aufwendungen. Die über bestimmten Höchstbeträgen liegenden Aufwendungen werden nicht berücksichtigt. Die Höchstbeträge richten sich nach der Haushaltsgröße und der Mietenstufe der Gemeinde, in der die Wohnung liegt (Tabelle zu § 12 Wohngeldgesetz).
Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde eine Klimakomponente eingeführt, die höhere Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestands und energieeffiziente Neubauten pauschal mildert. Die Klimakomponente wird auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes aufgeschlagen. Sie ist nach Haushaltsgröße gestaffelt und beträgt z.B.
für einen 1-Personen-Haushalt 19,20 Euro und für einen 4-Personen-Haushalt 34,40 Euro. Der berücksichtigungsfähige Höchstbetrag für die Miete inklusive Klimakomponente liegt z.B. bei einem 1-Personen-Haushalt je nach Mietenstufe zwischen 366,20 Euro und 610,20 Euro, bei einem 4-Personen-Haushalt zwischen 618,40 Euro und 1.029,40 Euro monatlich.
Um Mehrkosten beim Heizen infolge der Einführung einer CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2021 abzufedern, wird seit dem 1. Januar 2021 ein Zuschlag zur berücksichtigungsfähigen Miete hinzugerechnet. Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz wurde zum 1. Januar 2023 ein weiterer Zuschlag in Form einer „dauerhaften Heizkostenkomponente” eingeführt.
Beide Zuschläge sind abhängig von der Haushaltsgröße und betragen zusammengerechnet als Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten z.B. für einen 1-Personen-Haushalt 110,40 Euro oder für einen 4-Personen-Haushalt 197,80 Euro. Die tatsächlich zu zahlende Miete wird also für die Wohngeldberechnung auf den berücksichtigungsfähigen Höchstbetrag für die Miete zuzüglich Klimakomponente zuzüglich Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten gekappt, falls sie über der Summe dieser Beträge liegt.
Der Wohngeldanspruch bestimmt sich vor allem nach dem anrechenbaren Gesamteinkommen (absolute Einkommensgrenze in Nordrhein-Westfalen ab 1. Januar 2023 für Alleinstehende 1.516 Euro, für einen 4-Personen-Haushalt 3.434 Euro monatlich). Hierzu zählen die steuerpflichtigen positiven Einkünfte im Sinne des § 2 Abs.1 und 2 des Einkommensteuergesetzes aller zum Haushalt rechnenden Personen, wovon die nach dem Steuerrecht vorgesehenen Werbungskostenpauschalen oder nachgewiesene höhere Werbungskosten abzusetzen sind.
Darüber hinaus sind noch die im Wohngeldgesetz im Einzelnen aufgeführten steuerfreien Bezüge (z.B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld, aber auch Unterhalt) als Einkommen anrechenbar. Als Abzugs- und Freibeträge kommen z.B. ein pauschaler Abzug von 10 bis 30 Prozent (je nachdem, ob Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung oder vergleichbaren Einrichtungen und Steuern vom Einkommen gezahlt werden) sowie Freibeträge für besondere Personengruppen (z.B.
Wann kommt der heizkostenzuschuss in NRW?
Ministerin Scharrenbach: Heizkostenzuschuss an wohngeldberechtigte Haushalte wird ab dem 16. Januar 2023 ausgezahlt Ab dem 16. Januar 2023 zahlt das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen über den Landesbetrieb IT.NRW an rund 169.000 Haushalte einen weiteren Heizkostenzuschuss aus.
Die Summe der Auszahlungen wird voraussichtlich rund 97 Millionen Euro betragen. „Der Staat entlastet mit dem weiteren Heizkostenzuschuss gezielt Haushalte mit geringem Einkommen, die in dem Zeitraum 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022 mindestens für einen Monat Wohngeld bezogen haben. Zugleich ist seit dem 1.
Januar 2023 die Wohngeldreform in Kraft: Damit werden mehr Menschen Anspruch auf staatliche Unterstützung im Zusammenhang mit den Wohnkosten haben”, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Die Auszahlung an berechtigte Personen erfolgt automatisch über das Land Nordrhein-Westfalen: Wohngeldempfängerinnen und -empfänger haben nichts zu veranlassen. Der neuerliche Heizkostenzuschuss ist nach der Personenanzahl gestaffelt und beträgt grundsätzlich für im 4. Quartal 2022 wohngeldberechtigte Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro und für jede weitere Person 100 Euro.
Der Deutsche Bundestag hat mit Gesetz vom 9. November 2022 die Gewährung eines weiteren Heizkostenzuschusses beschlossen. Das Bundesgesetz ist mit Wirkung vom 16. November 2022 in Kraft getreten. Die erforderliche Verordnung ist am 7. Januar 2023 im Land Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten.
Hintergrund: Der erste Heizkostenzuschuss wurde im August 2022 an wohngeldberechtigte Haushalte in Nordrhein-Westfalen ausgezahlt. Der erste Heizkostenzuschuss im Jahr 2022 betrug grundsätzlich für wohngeldberechtigte Haushalte mit einer Person 270 Euro, mit zwei Personen 350 Euro und für jede weitere Person kamen 70 Euro hinzu.
: Ministerin Scharrenbach: Heizkostenzuschuss an wohngeldberechtigte Haushalte wird ab dem 16. Januar 2023 ausgezahlt
Wer hat Anspruch auf Wohngeld Düsseldorf?
Wer kann Wohngeld erhalten? Wohngeld können Mieterinnen und Mieter sowie Eigentü- merinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Eigentum erhalten, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht über- schreiten und einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen (Näheres unter „Das müssen Sie tun’).
Wer bekommt mietzuschuss BW?
Wohngeld für Mieter und Eigentümer – Wohngeld können sowohl Mieterinnen und Mieter erhalten ( Mietzuschuss ), als auch Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzten Wohnraumes ( Lastenzuschuss ). Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt von drei Voraussetzungen ab:
Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Höhe des Gesamteinkommens Höhe der Miete beziehungsweise Belastung
Gehören Sie zum Kreis der Berechtigten, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld. Wohngeld können Sie nur erhalten, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Wohngeldbehörde, der Gemeinde-, Stadt- oder Kreisverwaltung.
- In den Wohngeldbehörden erhalten Sie auch eine umfassende Beratung.
- Auf Ihren Wohngeldantrag hin erteilt Ihnen die für Sie zuständige Wohngeldbehörde einen schriftlichen Bescheid.
- Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt, und zwar ab dem 1.
- Des Monats, in dem Sie den Wohngeldantrag gestellt haben.
Danach ist ein neuer Antrag erforderlich.